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Entsorgungshinweise - Batteriegesetz & Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

 

Wichtiger Entsorgungshinweis zu Batterien

  1. Jeder Endverbraucher ist nach dem Batteriegesetzt zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet.
  2. Als Vertreiber von Batterien sind wir zu deren Rücknahme gesetzlich verpflichtet. Ge- und verbrauchte, von uns gelieferte Batterien können an folgende Adresse zurückgesendet werden:
    Frager GmbH
    Londoner Str. 11
    48455 Bad Bentheim
  3. Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole der durchgestrichenen Mülltonne haben folgende Bedeutung:

Batteriegesetzt

Pb (Blei) = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd (Cadium) = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg (Quecksilber) = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die für die Umwelt und menschliche Gesundheit schädlich sein können. Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (Stiftung GRS) organisiert die Sammlung und das Recycling von Batterien. Ge- und verbrauchte Gerätebatterien können unentgeltlich in den von der Stiftung GRS zur Verfügung gestellten Behältnissen entsorgt werden. Industriebatterien können bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Recycling- oder Werkstoffhöfe) entsorgt werden.

 

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Alte Elektro- und Elektronikprodukte enthalten Wertstoffe und gehören deshalb nicht in den Hausmüll!

Entsorgung_Elektroartikel
Aus diesem Grund sind Sie als Verbraucher nach dem in Deutschland geltenden Elektro-Gesetz ("Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten") verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vom Hausmüll getrennte Entsorgung Sorge zu tragen. Um dies deutlich zu machen, sind alle neu in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikprodukte seit dem Jahr 2005 mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, als sichtbares Zeichen für Ressourcenschonung und Umweltschutz, versehen.

Das Elektro-Gesetz regelt verbindlich, was mit den eingesammelten Elektro- und Elektronikprodukten geschieht:

Sie sind so zu sammeln und zu transportieren, dass unterwegs keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden können. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe behandeln die Produkte, machen Schadstoffe unschädlich und gewinnen in aufwendigen Verfahren Rohstoffe zurück, welche als Sekundärrohstoffe wieder in den Produktionsprozess geführt werden. Für geeignete Altprodukte schreibt der Gesetzgeber zudem eine Prüfung vor, ob eine Wiederverwendung möglich wäre. Im Idealfall lassen sich die alten Produkte aufarbeiten und als gute Gebrauchte weiterverwenden. Vor allem Smartphones, PCs und Laptops aus zweiter Hand sind ggf. für ein zweites oder drittes Leben geeignet. Insofern schützt eine fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikprodukten Klima und Umwelt und schont zusätzlich die immer knapper werdenden Ressourcen der Erde.

Zur Erfüllung unserer gesetzlichen quantitativen Zielvorgaben nehmen wir Bezug auf die vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit jährlich veröffentlichten Daten. Unter folgendem Link sind die aktuell erreichten Sammel- und Verwertungsquoten einsehbar:

https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

 

Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte fachgerecht, separat vom Hausmüll zu entsorgen.

Endverbraucherinnen und Endverbraucher können Ihre Altgeräte bei einer der Sammelstellen unseres Partner WEEE-return entsorgen.

Sammelstellen unseres Partners WEEE-return finden Sie unter folgendem Link:
https://system.weee-return.de/Consumer/?v=200454143340